Ganz ohne Maschendrahtzaun

 

Auf sein Recht pochen, ohne Rücksicht auf Verluste. Die meisten sind darauf nicht erpicht. Mediation als Alternative? – Rechtsschutzversicherer setzen auf Aufklärung, auch durch Vermittler.

Die Gartensaison ist eingeläutet. Hochsaison für Scharmützel à la „Maschendrahtzaun“ und „Knallerbsenstrauch“. Der nachbarschaftliche Kleinkrieg um einen Strauch, der einem Zaun im Wege stand, hat es seinerzeit bekanntlich durch den Kultsong von Stefan Raab bis in die Charts geschafft. Er steht für Legionen gleichartiger Fälle – darf man vermuten. Denn jeder vierte Deutsche war in den vergangenen fünf Jahren im Durchschnitt mindestens einmal in eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt.

Dabei könnte bei solchen – häufig dann auch gerichtlich aktenkundigen – Querelen schon im Vorfeld manches anders laufen. Mit Hilfe eines Mediationsverfahrens. Doch für die meisten Bundesbürger ist das nach wie vor eine Blackbox. 80 Prozent wissen demnach nicht, dass es sich hierbei um ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren handelt: alternativ zum klassischen Instanzenweg, und mit dem Ziel, den Streit eigenverantwortlich im Konsens beizulegen. Das förderte eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Roland Rechtsschutz-Versicherung zutage.
In seinen KompaktPlus-Tarifen deckt der Rechtsschutzversicherer seit knapp zwei Jahren das Mediationsverfahren auch in Rechtsgebieten ab, die nicht rechtsschutzversichert werden können, und will das Angebot in diesem Jahr auf alle Tarife ausweiten. Auch die D.A.S. hat nach Pilotprojekten die Mediation seit 2008 fest im Programm und „dazu inzwischen erste Dankschreiben von Kunden erhalten“, wie Christine Lewetz vom Leistungsmanagement erklärt.

Mobbingvorwurf vom Tisch. Der Mobbingvorwurf eines Mitarbeiters war so beispielsweise kein Thema mehr, als beide Parteien an einem Tisch saßen. Teambesprechung ohne ihn, keine neuen Projekte: Damit wollte der Chef den langjährigen, geschätzten Kollegen, den er zuvor mit anspruchsvollen Aufgaben regelrecht zugeschüttet hatte, eigentlich nur entlasten. Allerdings – ohne mit ihm vorher darüber zu sprechen. „Und genau das war das Problem. Bei dem Mitarbeiter kam diese Verhaltensänderung komplett anders an“, sagt Lewetz, die selbst Rechtsanwältin und ausgebildete Mediatorin ist. „Sobald man erkennt, warum jemand so agiert, ist das Verständnis sehr viel schneller da, eine nachhaltige einvernehmliche Lösung zu finden.“ In jeweils zwei von drei Mediationsverfahren sei das bisher geglückt. „Als Schwerpunkte schälen sich dabei der Bereich rund um die Immobilie mit Nachbar- und Mietrecht, das Vertrags- und Gewährleistungsrecht sowie das Arbeitsrecht heraus. “Allerdings machen die Konflikte, die mit Hilfe eines professionellen Mediators gelöst werden, unter allen Rechtsschutzfällen der D.A.S. bisher nur einen Bruchteil aus. Es könnten weit mehr sein, ist sich Lewetz sicher, wenn diese Möglichkeit der Streitbeilegung bekannter wäre. „Auch Vermittler sind hier wichtige Botschafter“, meint sie.

Die Bundesbürger sind dem Thema gegenüber durchaus aufgeschlossen und keineswegs so streitsüchtig, wie das in den Medien gern kolportiert wird. „Die Mehrzahl will ihre Position nicht ultimativ durchsetzen“, nimmt Gerhard Horrion, Vorstandschef der Roland Rechtsschutz, auf die Forsa-Umfrage Bezug. Ausgeprägt sei dieser Wunsch insbesondere bei privaten Konflikten in einem Umfeld, das auf Dauer erhalten bleibt, wie zum Beispiel Nachbarn oder Familie. „Man sucht den Kompromiss. Ohne den Ballast eines Richterspruchs, der eben in aller Regel den einen zum Verlierer und den anderen zum Gewinner macht.“ Doch auch wer als Sieger den Gerichtssaal verlässt, ist keineswegs immer zufrieden. Weil der Konflikt trotz allem weiterschwelt.
Dazu die lange Verfahrensdauer – von teils fünf bis sieben Jahren etwa in Scheidungsprozessen mit Kosten von ca. 30.000 Euro. Im Mediationsverfahren kommt ein Konsens nach Erfahrungen der Roland Rechtsschutz in solchen Fällen im Schnitt nach elf Monaten zustande und kostet dann ca. 4.000 Euro. Mit der Verabschiedung einer Mediations-Musterklausel durch den GDV im vorigen Jahr sei bei den Marktteilnehmern viel Tempo in dieses Thema gekommen, so Horrion, der zugleich der Kommission Rechtsschutzversicherung des Verbandes vorsteht. Den Impuls dafür habe die EU-Mediationsrichtlinie gesetzt. Bis zum Mai 2011 muss sie in nationales Recht umgesetzt sein.

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 Eine Antwort zu “Ganz ohne Maschendrahtzaun”
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