Wer im Glashaus sitzt …

 

procontra testete zusammen mit dem AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. die Beratungsqualität der Verbraucherzentralen am Telefon. Erstaunliches Ergebnis: Die sonst gern von freien Finanzdienstleistern geforderten Qualitätsstandards wurden keineswegs erreicht. Ein Berater bewegte sich am Rande einer Straftat.

Spätestens seit dem Finanzhai-Video (siehe Video unten) sind die Fronten zwischen den Provisionsberatern und den Verbraucherzentralen verhärtet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte in dem auf ihrer Website und auf YouTube zu findenden Videoclip der Beraterschaft pauschal das Interesse am eigenen Kunden abgesprochen und ihnen reines Agieren nach Provisionshöhen vorgeworfen. Um solche Interessenkonflikte auszuschließen, führe nichts an einer unabhängigen (Honorar-)Beratung vorbei. Damit warben die Verbraucherzentralen natürlich auch stark für ihr eigenes kostenpflichtiges Beratungsangebot. Dieses steht unter anderem bei Fragen zu Altersvorsorge und Versicherungen bereit. procontra und der AfW nahmen es ausgiebig in Anspruch, um feststellen zu können, welchen Mehrwert die Telefonberatung der Verbraucherzentralen liefert. Als Musterkunde diente das Profil eines Studenten, der demnächst rund 10.000 Euro aus einer fällig werdenden Lebensversicherung erwartet. Die entsprechende Assekuranz habe ihn schon mehrfach kontaktiert, um die weitere Verwendung des Betrags zu besprechen. Vor einem solchen Termin wolle er jedoch unabhängigen Rat einholen, so die Legende. Mit der Frage, wie das Geld nun am sinnvollsten verwendet werden sollte, wandten wir uns an die einzelnen Verbraucherzentralen der Bundesländer.

Die Beratung. In Nordrhein-Westfalen meldete sich ein Herr Schneider (Name durch die Redaktion geändert). Konfrontiert mit unserem Anliegen, wies er zunächst darauf hin, dass es verschiedene Produkte je nach persönlichem Bedarf gebe. Klar, und jeder freie Finanzdienstleister würde aus diesem Grund zunächst den persönlichen Hintergrund des Kunden ausleuchten. Doch Fragen bezüglich unseres Alters oder möglicher Pläne blieben ungestellt. Damit verstieß der Berater gleich gegen die hauseigene Checkliste der Verbraucherzentrale NRW. Im Internet informiert diese Übersicht unter anderem darüber, was einen seriösen Berater auszeichnet. Unter Punkt 3 heißt es da: Der Berater berücksichtigt die finanzielle Gesamtsituation. Das tat der NRW-Berater nicht.
Stattdessen lieferte Schneider bereits nach zwei Minuten Gesprächszeit mit einem Tagesgeldkonto eine Lösung für unser Problem. Nach Punkt 2 und 5 der NRW-Checkliste stellen seriöse Berater vornehmlich Ziele und keine Produkte in den Vordergrund. Die Empfehlung eines Produkts dürfte nur auf Basis der Ziele und Wünsche erfolgen. Beides wurde auch im weiteren Verlauf nicht erfragt. Anschließend erläuterte uns Schneider, was in einem Termin mit der Versicherungsgesellschaft zu erwarten wäre: „Die Gesellschaft wird versuchen, Ihnen wieder eine Versicherung zu verkaufen. Damit verdienen sie am meisten Geld und der Kunde im Umkehrschluss am wenigsten.“ Dieser Vorwurf erinnerte stark an die Pauschalität des Finanzhai-Videos. Schneider weiter: „Eine Versicherung wird Ihnen da so schmackhaft gemacht, dass Sie fast nicht Nein sagen können. Die sind ausgebildet für den Verkauf und bieten Ihnen das an, womit sie am meisten Geld verdienen.“ Unterm Strich bleibe bei Produkten mit solchen Kostenstrukturen eine Rendite von 0 Prozent. Norman Wirth, Rechts- und Fachanwalt für Versicherungsrecht und gleichzeitig AfW-Vorstand, dazu: „Das erinnert sogar im direkten Beratungsgespräch an das unsäglich polemische Finanzhai-Video und zeigt die tatsächliche Unqualifiziertheit des angeblichen Beraters. Eine derartige argumentative Plattheit kann einem nur die Sprache verschlagen. Dass die Lebensversicherung unter anderem einen wesentlichen Teil der betrieblichen und privaten Altersvorsorge stellt, blieb vollkommen unerwähnt.“

Das Finanzhai-Video

Die mögliche Straftat. Wir gaben Schneider den Hinweis, dass irgendwo noch ein Aktiendepot existiere, und stellten die Frage, ob Aktien dann nicht die attraktivere Alternative wären. „Das ist dann aber mit Risiko verbunden“, hieß es zunächst. Wovon dies abhängig ist, blieb unklar. Viel mehr schwang Schneider erneut die Kostenkeule. „Die Gesellschaft lässt sich das Verwalten von Aktien in einem Fonds so gut bezahlen, da bleibt für Sie als Kunde kaum etwas übrig.“ Die Erwähnung der Kosten mag noch angebracht gewesen sein, doch mit der folgenden Aussage könnte Schneider eine Straftat begangen haben: „Die beste und billigste Variante wäre für Sie, es den Gesellschaften nachzumachen und sich selbst ein paar Standardwerte zu kaufen. Dann hätten Sie Ihren eigenen Fonds“, lautete die klare Empfehlung zum Kauf einzelner Aktien. Zur Erinnerung: Ob unsere Risikobereitschaft dafür geeignet wäre, ob wir prinzipiell wissen, wie eine Aktien(fonds)anlage funktioniert und welche Vor- und Nachteile dabei winken, blieb völlig außen vor. „Nach unserer Auffassung finden die Regeln des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (FRUG) auch auf Beratungstätigkeiten der Verbraucherzentralen der Länder Anwendung. Dies ist der Fall, wenn die Beratungstätigkeiten als erlaubnispflichtige Anlageberatung gemäß Paragraf 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG (Gesetz über das Kreditwesen) und Paragraf 2 Abs. 3 Nr. 9 WpHG (Gesetz über den Wertpapierhandel) einzustufen wäre. Wir als Verband halten das für gegeben. Insbesondere, da die Beratung kostenpflichtig ist und davon auszugehen ist, dass eine Quersubventionierung anderer Bereiche der Verbraucherzentralen erfolgt, ist von einer gewerblichen und damit zulassungspflichtigen Tätigkeit auszugehen“, betont Wirth.

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  1. Verbraucherzentralen im Test durchgefallen!


  8 Antworten zu “Wer im Glashaus sitzt …”
  1. Jens Veit Günther sagt:

    Da bekommen Leute ein sicheres Gehalt aus Steuergeldern und haben eigentlich keine oder nur wenig Ahnung, von was sie sprechen. Man kann das fast vergleichen mit Portalen wie z.B. gutefrage, wo Hinz und Kunz ihren Senf dazugeben können. Allerdings kann dort der normale Bürger erkennen, dass er bei den Antworten vorsichtig sein muss. Gesetze sollten für alle gleichermaßen gelten. Also entweder die gleichen hohen Kriterien – wie oben genannt – wie für die unabhängigen Vermittler oder Zumachen dieser Läden. Hier wird m.E. das Vertrauen der Bürger missbraucht, um politische Ziele durchzusetzen. Wobei wirklich unabhängige Berater in Finanzdingen nicht wirklich erwünscht sind.

  2. Helmut Kapferer sagt:

    Was mir bei den Ratschlägen der Verbraucherzentralen z. B. in den Interviews von Herrn Tenhagen und anderen Stiftung-Warentest/Finanztest – Vertretern und in deren Publikationen immer wieder auffällt, ist die undifferenzierte Verteufelung von Aktienanlagen jeder Art. Für die Stiftung Warentest ist eine Aktie ein Risikopapier und Geldanlagen mit Nominalwertcharakter sichere Anlagen – Finanzkrise hin oder her. Aber auch schon vor der Finanzkrise gehörte das zum Standardrepertoire der Berliner und kam bei mir zeitweise als Kreuzzug gegen Aktienanlagen an.
    Könnte es sein, dass es den Verbraucherzentralen einfach schwer fällt, mit eingschränktem Personal die vielen selbst gestellten Beratungsaufgaben wahrzunehmen und dass man deshalb in den Schulungen zu einfachen leicht vermittelbaren “Wahrheiten” greift, statt die Grundlagen für eine differenzierte und kundenbezogene Beratung zu schaffen? Ihr obiger Beitrag scheint diese These zu bestätigen.

  3. Ingo Scheulen sagt:

    Auszug aus unserem heutigen Brief an mehrere Politiker und “Verbraucherschützer”:
    ” [...] Aus aktuellem Anlass möchte ich auf einen Artikel des AfW-Vorstands verweisen, der nicht zum ersten Mal ein Schlaglicht auf die angebliche Kompetenz der Verbraucherzentralen wirft. Weil der AfW sich konsequent für die Interessen der unabhängigen und professionellen Finanz- und Vorsorgeberatung einsetzt, sind mehrere KollegInnen aus unserem Beraternetzwerk diesem Verband kürzlich beigetreten.
    Wir möchten nicht missverstanden werden: Es geht nicht ums Schlechtreden der Verbraucherzentralen. Diese müssen besser werden. Besser ausgestattet mit kompetenterem Personal, damit sie die von ihnen selbst postilierten Qualitätsansprüche auch einlösen können. Eine Konfrontation zwischen Verbraucherschutz einerseits und freien Finanzberatern andererseits nutzt niemandem, am wenigsten den “Verbrauchern”, soll heißen den Menschen, die eine faire und unabhängige Vorsorge- und Vermögensberatung brauchen. [...]”
    Beste Grüße Ingo Scheulen, Vorsitzender von ökofinanz-21 e.V.

  4. Christian Sensmeier, BFFM Finanzberatung Hamburg sagt:

    Wer schützt die Verbraucher eigentlich vor Ihren Schützern? Solche Leute machen nämlich ohne Zulassung, ohne Qualifikationsnachweise, ohne Führungszeugnisse, Vermittlerregistereintragungen, Haftungs- oder Protokollpflichten, ohne Kammerbeiträge, Ordnungsamtmeldungen, Steuererklärungen u.v.m. eine (nun auch mal aufgedeckt…) schlechte Beratung. Sie diffamieren eine ganze Branche, zahlen sie keine Umsatz- oder Gewerbesteuer, kassieren massiv öffentliche Gelder und nehmen zusätzlich noch Gebühren wie Erotik-Hotlines. Und sie haben sich von ihrer eigentlichen Tester- und Helfer-Aufgabe weit entfernt und sich selbst zum unkontrollierten und amoklaufenden Konkurrenten ehrlicher Anbieter gewandelt. Das sind Auswüchse eines überbordenden Staates und seiner vermeitlichen Diener.

  5. Detlef Hagemeier sagt:

    Mir gefällt, dass auch endlich einmal von “unserer” Seite etwas getan wird, als das wir uns ewig vorwerfen lassen müssen, dass wir nur provisionsorientiert und die schlechtesten und dazu noch teuersten Produkte verkaufen.
    Im Übrigen hätte ich am Telefon als Makler niemals diese Auskünfte gegeben, wie soll dies denn überhaupt in neun (9) Minuten möglich sein. Ich mache ganz konkrete Termine, entweder im Büro oder besuche meine Mandanten und das Ganze ist sicherlich bei der Fülle von Möglichkeiten auch nicht an einem Termin möglich. Ich muss auf jeden Fall erst einmal wissen, wie “tickt” mein Gegenüber und wo will er hin.
    Dies einmal grundsätzlich zu dem Thema. Ich nehme ständig an Weiterbildungen teil und bilde mich weiter. Auf der anderen Seite werden “Riester-Renten” über einen Kaffeeröster angeboten oder auch Unfallversicherungen! Ich lerne und bilde mich und dann kann das im Laden eigenständig ausgefüllt werden. Wer übernimmt denn da wohl die Haftung, über welche wir immer reden?
    Nur eine kleine Anmerkung zu dem ganzen Thema!
    Und bitte, weiter so! Mit freundlichen Grüßen Detlef Hagemeier

  6. Kai Bliemeister sagt:

    Wir Versicherungsmakler haben seit einigen Jahren immer wieder Probleme mit der mangelhaften “Beratung” unserer Kunden. Ausnahmen gab es in Bremen. Darüber hinaus hatten wir vor Jahren eine große Diskussion mit der GF der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Es wurde uns vorgeworfen, dass auch Makler nicht alle Produkte anbieten würden. Daraufhin habe ich gefragt, wer denn für die Beratunsgfehler haften würde, so ganz ohne VSHV! Man meinte, wir würden unsachlich und die Diskussion wurde beendet. Eine weitere Kontaktaufnahme wurde mit Schweigen quittiert! Guter Test!!

  7. FinanceValue Arwed C. Kanter sagt:

    Grundsätzlich finde ich Ihre Recherche und Aktion sehr begrüßenswert. Beim Lesen des Artikels fiel mir aber auf, das Ihre Recherche sehr dünn aufgestellt ist und keinerlei systematische Auswertung stattfand. Ein guter Ansatz wäre:je Verbraucherzentrale 10 Beratungen zu drei unterschiedlichen Musterkunden und dann eine Auswertung des Ergebnisses, was sicherlich nicht besser wird als das was Sie beschrieben haben, aber ! man wird ihr Ergebnis doch als Einzelfall und Zufall abtun. Mir liegt sehr daran, das wenn die öffentlichen Einrichtungen schon Beratung anbieten, es wenigstens hoch qualifiziert tun. Dann können die Berliner Ihre Kunden zu uns schicken, wir prüfen dann nochmal sehr sorgfältig das Ergebnis und die Berücksichtigung der Kundenwünsche und setzen dann um. Denn irgendwer muß ja nun auch mal das richtige/gute Produkt identifizieren.
    Heute werden die Menschen verunsichert, veralbert und alleine gelassen, es sei denn, sie gehen zum guten Finanz- und Versicherungsmakler!
    Beste Grüße

  8. Susanne Richter sagt:

    Eine gute Verbandsinitiative. Warum? Weil sie nicht polemisch ist, sondern sachlich und sehr erhellend. Einer asiatischen Kampfsportart zufolge sollst Du ziehen, wenn der Gegner drückt und drücken, wenn der Gegner zieht. Dieser Philosophie wurde weise gefolgt. Bevor die Verbraucherschützer unqualifiziert das Auffüllen ihrer finanziellen Bugdets aus Steuergeldern rechtfertigen, sollten sie selbst in die Erlangung eigener Kompetenzen investieren und sich v.a. juristisch über Abgrenzungsfragen ihrer Tätigkeitsbereiche beraten lassen. Ich verstehe auch nicht, weshalb man als korrekter GEZ-Zahler ständig einen Herrn Tenhagen (Chefredakteur Finanztest) am Bildschirm ertragen muss, der selbst ein plakatives Aushängeschild dieser unqualifizierten Schreihälse ist.

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