Verbraucherzentralen im Test durchgefallen!

 

Gemeinsam mit dem AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung testete die Finanz-Fachzeitschrift procontra die Beratungsqualität der Verbraucherzentralen am Telefon. Das Ergebnis war in Teilen verheerend, wie einem ausführlichen Artikel in der aktuellen April-Ausgabe der Zeitschrift procontra zu entnehmen ist.

Berlin, 19. April 2010 – Nach Finanzhai-Video (siehe Video unten), Checklisten zur Identifikation eines seriösen Beraters und dem öffentlichen Zuspruch für Honorarberatung fragten sich der AfW und die Fachzeitschrift procontra: Wer testet eigentlich die Verbraucherschützer? Denn diese bieten selbst kostenpflichtige Beratungsleistungen an. Getestet wurden kostenpflichtige Hotlines der Verbraucherzentralen der einzelnen Bundesländer zu den Themen Altersvorsorge und Versicherungen. Im Test rief jeweils ein zuvor entwickelter Musterkunde an, welcher Bedarf für eine Beratung zu einem fällig werdenden Anlagebetrag von 10.000 Euro zeigte.

Unzulässige Einzeltitelberatung
Das Positive vorab: Bei der überwiegenden Zahl der von procontra und dem AfW getesteten Hotlines wurde von einer telefonischen Beratung Abstand genommen und auf die Notwendigkeit einer persönlichen Beratung vor Ort hingewiesen. Nichts anderes hätte man von einem seriösen Berater erwarten dürfen. Ärgerlich für die Anrufer, die bis zu 2 Euro pro Minute für diesen Verweis zahlen müssen. Aber immer noch günstiger, als es für den Testkunden von procontra in zwei besonders dramatischen Fällen hätte kommen können.

Dem Testkunden wurde in einem Fall empfohlen, sein Geld lieber in Einzelwerte statt in teure Aktienfonds zu investieren und sich auf diese Weise seinen eigenen Aktienfonds zusammenzustellen. Die bei der Verbraucherzentrale NRW erlebte Beratung zu Einzelaktien ist nach Auffassung von procontra und des AfW eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung im Sinne von Kreditwesengesetz (KWG) und Wertpapierhandelsgesetz (WphG). procontra und der AfW fordern nachdrücklich eine ernsthafte Prüfung seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bezug auf das Beratungsangebot aller Verbraucherzentralen. „Wer unzulässig Einzeltitelberatung betreibt, begeht eine Straftat gemäß Paragraf 54 KWG. Das Gesetz sieht hier eine Freiheitsstrafe von drei Jahren vor. Warum für die kostenpflichtige Beratung in den Verbraucherzentralen eine Ausnahme gelten soll, ist uns nicht ersichtlich“, so die Einschätzung von AfW-Vorstand Norman Wirth.

Eigene Vorgaben nicht erfüllt
Die Berater der Verbraucherzentralen in NRW und Berlin verstießen überdies gegen die eigenen Empfehlungen und Checklisten der Verbraucherzentralen. „In der telefonischen Beratung fehlten klare Fragen nach konkreten Bedürfnissen und zur Risikoabsicherung des Testkunden. Stattdessen wurden teilweise nach wenigen Minuten konkrete Produkte empfohlen. Wer zu Recht auf der einen Seite Qualität in der Finanzberatung fordert und dabei kein Blatt vor den Mund nimmt, steht natürlich besonders in der Verpflichtung, in der eigenen Beratung alles besser zu machen – und nicht vieles schlechter“, resümiert Philipp B. Siebert, Chefredakteur bei procontra. „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Die Verbraucherzentralen sollten die Anforderungen, die an den freien Vermittler gestellt werden, mindestens genau so erfüllen. Mindestens das kann der Steuerzahler von ihnen erwarten“, ergänzt Siebert. Der AfW-Bundesvorstand Wirth stimmt zu: „Die Verbraucherzentralen sollten außerdem eine Haftpflichtversicherung haben, damit nicht der Steuerzahler für ihre Fehler eintritt. Sie müssen die Gespräche dokumentieren und vor allem sollte klargestellt sein, dass nur qualifizierte Personen dort beraten dürfen.“

Lesen Sie jetzt den gesamten Beratungstest in der aktuellen April-Ausgabe der procontra oder hier auf der procontra-Website.

Folgen Sie unserem Facebook- und Twitter-Account, um über diese und weitere Neuerscheinungen umgehend informiert zu werden.

pixelstats trackingpixel



  6 Antworten zu “Verbraucherzentralen im Test durchgefallen!”
  1. Anonymous sagt:

    [...] [...]

  2. Meinungen zu den beiden DWS Fonds - Geldanlagen: Fest-, Tagesgeld & Investmentfonds Forum sagt:

    [...] instumentalisierten, wurden die Damen und Herren mal selber getestet. Mit verheerenden Ergebnis: Verbraucherzentralen im Test durchgefallen! | procontra-online @ rafi911: Gehen Sie ruhig zu den Verbraucherzentralen und holen Sie sich eine 2. Meinung ein. [...]

  3. Verbraucherzentralen-Hotlines im Test - FINBLOG.de - Aktuelle Notizen vom Finanzjournalist Andreas Kunze sagt:

    [...] einen Test durchgeführt. “Das Ergebnis war in Teilen verheerend”, heißt es in einer Pressemitteilung. Auszüge: Getestet wurden kostenpflichtige Hotlines der Verbraucherzentralen der einzelnen [...]

  4. Matthias Hundt sagt:

    Sehr geehrter Herr Vogelsang,
    vielen Dank für Ihren Kommentar. In der procontra-Ausgabe 0509 widmet sich die Titelgeschichte Lasst den Vergleich beginnen! dem direkten Vergleich zwischen dem Courtage- und Honorarmodell. Hier finden Sie diesen Versuch einer sachlichen und ausgewogenen Darstellung zwischen beiden Modellen aus Sicht des Maklers sowie der Kunden.

  5. D. Vogelsang sagt:

    Sehr geehrter Herr Siebert,
    das Problem der “Honorarberatung” ist die “Honorarberatung”. Viele der Akteure, welche sich als Honorarberater verstehen, haben ihre sehr eigene Vorstellung und Definition, auf welcher Basis sie ihre Dienstleistung und vor allem wie sie sie erbringen. Weiterhin wird in den Medien derzeit teils überzogen plakativ polarisiert. Provisionsbasierte Beratung sei Teufelszeug und Honorarberatung sei quasi göttlich. Sicherlich ist auch dieser Satz überzogen aber genau dass ist das Problem. Es gibt kaum sachliche und ausgewogene Diskussion zu dieser Thematik.
    Glücklicherweise hat hier aber die IHK Frankfurt/Main eine Ausnahme geschaffen. Ein dort angesiedelter Arbeitskreis, welcher etwa 8.500 kammerzugehörige Finanzdienstleistungsunternehmen (vom international agierenden Konzern bis zum vor Ort tätigen Kleinstunternehmer) repräsentiert, hat ein Positionspapier zur Beratung gegen Honorierung erarbeitet. Die Politik, respektive Ministerin Aigner, hat dieses Positionspapier bereits als sehr konstruktiv beurteilt und will die dortigen Positionen auch selbst unterstützen.
    Ansprechpartner des IHK-Arbeitskreises: Dietmar Vogelsang

    Mit besten Grüßen
    D. Vogelsang
    PS: Infos z. Positionspapier sowie eine pdf zum Download finden Sie hier

  6. Verbraucherzentralen im Finanzberatungs-Test | Kurz nachgedacht sagt:

    [...] mit der Fachzeitschrift procontra hat der Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW) jetzt genau dasselbe durchgeführt und bei [...]

 Was meinen Sie?