„Eine KWG-Regulierung bedeutet das Ende des unabhängigen Vertriebs“
Das Finanzministerium will im April einen Gesetzesentwurf veröffentlichen, der geschlossene Fonds als Finanzinstrument im Sinne des KWGs klassifiziert. Vermittler dürften geschlossene Fonds dann nur noch unter einem Haftungsdach vertreiben. Der AfW–Bundesverband Finanzdienstleistung wehrt sich nun gegen die Regulierungspläne. AfW-Vorstand Frank Rottenbacher im Interview.
procontra: Herr Rottenbacher, wird Ihre Unterschriftenaktion gegen die geplanten Regulierungen des Bundesfinanzministeriums Erfolg haben?
Frank Rottenbacher: Das hoffen wir sehr. Uns geht es in erster Linie darum, Aufmerksamkeit in der politischen Arena zu erregen. Denn immer wieder stellen wir fest, dass die unabhängige Finanzdienstleistung einen schweren Stand hat, da sie in der Politik nur unzureichend bekannt und teilweise sogar negativ besetzt ist. In Gesprächen müssen wir zum Beispiel oftmals klar machen, welche Folgen ein Haftungsdachzwang hätte oder dass Versicherungsmakler im Lager des Kunden stehen und nicht im Lager der Versicherungsunternehmen.
procontra: Lehnt der AfW die Tatsache, dass die Bundesregierung die Regulierung der Finanzberatung vorantreibt grundsätzlich ab?
Rottenbacher: Wenn sich die Vermittlung von Kapitalanlagen an den gewerberechtlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler orientiert, dann begrüßen wir das. Was nicht passieren darf ist, dass geschlossene Fonds als Finanzinstrument eingestuft werden und unter das KWG fallen. Die Vermittlung wäre dann nur noch mit einer Bank oder mit einer §32 KWG-Lizenz möglich. Der freie Vermittler müsste unter ein Haftungsdach.
procontra: Was hätte das für Konsequenzen?
Rottenbacher: Eine KWG-Regulierung würde bedeuten, dass es den unabhängigen Vertrieb letztlich nicht mehr gibt. Eine mit der KWG-Regulierung einhergehende Aufsicht durch die BaFIN führte in den letzten Jahren nun wirklich nicht zu einer ordentlichen Beratungsqualität bei Banken. Das kann also nicht unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes als Grund herangezogen werden.
procontra: Inwiefern würde eine KWG-Regulierung den unabhängigen Vertrieb schädigen?
Rottenbacher: Ein Haftungsdach haftet mit Eigenkapital. Das ist endlich, insbesondere bei kleineren Haftungsdächern. Im Schadenfall wird ein Kunde im Zweifel also besser gestellt sein, wenn eine Vermögenschadenshaftpflicht eines großen Versicherers einspringt. Außerdem sehen wir die Gefahr, dass die Regulierung von geschlossenen Fonds nur der erste Schritt in diese Richtung ist. Irgendwann könnte dann auch der Vertrieb von offenen Investmentfonds nur noch unter einem Haftungsdach möglich sein.
procontra: Haben Haftungsdächer keine Vorteile für den Vermittler?
Rottenbacher: Wenn es zu einer Verpflichtung kommt, dass jeder freie Vermittler unter ein Haftungsdach muss, dann sehe ich da eher Probleme. Zunächst stellt sich die Frage, ob jeder Vermittler wirklich unter kommt. Die Haftungsdächer werden sich genau anschauen, für wen sie die Haftung übernehmen. Und was passiert, wenn der Vermittler das Haftungsdach wechseln will? Vermittler sollten bei der Auswahl eines Haftungsdaches darauf achten, dass es im Falle eines Wechsel die Bestände freigibt.
procontra: Was schlagen Sie also vor?
Rottenbacher: Wir befürworten eine Regelung des Kapitalanlagevertriebs auf Grundlage des Versicherungsvermittlergesetzes. Die Kapitalanlagevermittlung muss Einzug in das Vermittlerregister finden. Für den Vermittler muss es eine Mindestqualifikation auf Niveau der Sachkundeprüfung im Versicherungsbereich geben. Wir schlagen eine Basisqualifikation für die Themen BWL, VWL, Recht und Steuern vor. Anschließend kann er sich spartenmäßig spezialisieren im Bereich Investmentfonds, geschlossene Fonds oder im Versicherungsbereich. Die Versicherungsbranche muss außerdem eine ordentliche Vermögensschadenhaftpflicht anbieten. Dass die Dokumentationspflicht ins Gesetz aufgenommen wird, ist klar. Für Vermittler, die schon eine Weile in der Branche sind, sollte die „Alte-Hasen-Regel“ gelten. Sie wären dann von der Sachkundeprüfung befreit.
procontra: Wird die Politik ihre Pläne durchsetzen?
Rottenbacher: Im Moment ist die Gefahr groß, weil das Thema Regulierung und Haftung für Politiker sehr öffentlichkeitswirksam ist, da es bei Verbrauchern natürlich positiv belegt ist. Ob die Regulierungen sinnvoll sind, wird nicht hinterfragt. Mit der Unterschriftenaktion wollen wir deshalb ein Zeichen setzen.
procontra: Wo sehen Sie Ihre Aufgabe im Falle einer Regulierung?
Rottenbacher: Falls die Pläne durchgesetzt werden sollten, müssen wir sehen, dass die Haftungsdächer ordentlich mit unseren Mitgliedern umgehen. Dazu gehört, dass Vermittler bei dem Produktangebot eine Auswahl haben sollten und im Falle eines Wechsels ihre Bestände mitnehmen können. Wir brauchen einen Wettbewerb zwischen den Haftungsdächern, um zu sehen, wer die höchste Leistung und Offenheit mitbringt.
Eine Antwort zu “„Eine KWG-Regulierung bedeutet das Ende des unabhängigen Vertriebs“”
23.03.2010 um 19:06
Gut gemeint und gut gemacht sind zweierlei!
Da wird doch wieder einmal seitens der Politik das Kind mit dem Bad ausgeschüttet: Wer hat denn “falsch” beraten vor der Krise? Der § 34c Vermittler durfte jedenfalls keine strukturierten Produkte und Zertifikate an den Mann oder die Frau bringen.
Außerdem wird wieder einmal die Beteiligungsbranche in Mitleidenschaft gezogen, für etwas, was sie nicht zu verantworten hat. Sachwerte nun dem freien Berater, der jahrelange Erfahrung mit dieser Thematik hat, zu entziehen, führt die Sache vollkommen ins Absurde.
Vielen Dank, Herr Schäuble!