Kartellamt klagt gegen Kassen
Nachdem viele gesetzliche Krankenkassen Anfang des Jahres Zusatzbeiträge angekündigt haben, sind sie nun wegen des Verdachts auf unerlaubte Preisabsprache ins Visier des Bundeskartellamtes geraten. Fraglich ist allerdings, ob die Angelegenheit überhaupt in den Zuständigkeitsbereich der Behörde fällt.
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Gegen einige Kassen wurden bereits förmliche Verfahren eingeleitet. Das Bundeskartellamt vermutet aufgrund der gemeinsamen Ankündigung über die Zusatzbeiträge einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, kommentiert die Anschuldigungen: „Es gibt keinen Hinweis darauf, dass es unerlaubte Preisabsprachen zwischen den Kassen gab. Die Erhebung der Beiträge sind vom Gesetzesgeber vorgeschrieben.“
Geklärt werden muss jetzt allerdings, ob das Kartellamt überhaupt zuständig in dieser Sache ist, oder ob die Überprüfung des Vorwurfs nicht eher in den Aufgabenbereich des Bundesversicherungsamtes fällt. Ausschlaggebend hierfür ist die Frage, ob die Kassen unter das Wettbewerbsrecht fallen oder nur dem Sozialrecht unterliegen. „Das Kartellamt geht davon aus, dass es sich bei den Kassen um Unternehmen handelt“, so Kay Weidner vom Bundeskartellamt: „Zum einen ist das Werben um Versicherte ein wirtschaftlicher Vorgang und zum anderen sind auf der Nachfrageseite unumstritten wirtschaftliche Tätigkeiten erkennbar.“
Auf Kassenseite wird dieser Sichtweise allerdings widersprochen. So erklärt Gabriele Hauser, Sprecherin der Gesetzlichen Krankenversicherungen: „Krankenkassen erzielen keine Gewinne. Sie treten gegen den Versicherten nicht als Unternehmen auf sondern als Körperschaften des öffentlichen Rechts.“ Die Verkaufs- und Ankaufspreise seien vom Sozialgesetzbuch vorgeschrieben, aus diesem Grund könne auch auf der Nachfrageseite bei Kassen nicht von Unternehmen gesprochen werden, so Hauser weiter. Beim GKV-Spitzenverband macht man sich über die Vorwürfe keine großen Sorgen: „Wir gehen davon aus, dass sich der Verdacht des Kartellamtes, dass es angeblich illegale Preisabsprachen zwischen einzelnen Krankenkassen gegeben hat, nicht bestätigen wird”, so Lanz.
Wie auch immer die Debatte um die Zuständigkeit ausgehen wird, im Falle eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht haben die Krankenkassen nicht mit wirklichen Konsequenzen oder Bußgeldern zu rechen. Sollten sie durch die Erhöhung rechtswidrig gehandelt haben, so müssten sie dies in Zukunft unterlassen, so Weidner. Mit einer Rückererstattung der Beiträge könnten die Versicherten also nicht rechnen.
