Fressnapf in den Fängen der Justiz

 

Die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung ist laut europäischer Vermittlerrichtlinie erlaubnispflichtig. Trotzdem vertreiben immer noch einige Unternehmen Versicherungen ohne die entsprechende Erlaubnis der IHK. Jüngst auch die „Fressnapf Tiernahrungs GmbH“. Mit einer außergerichtlichen Abmahnung erwirkten nun zwei Versicherungsmakler erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen die Fachmarktkette für Tierbedarf.

Seit der VVG Reform aus dem Jahre 2008 haben sich die Anforderungen an Vermittler und Berater der Versicherungsbranche deutlich verschärft. Die strengen Regulierungen veranlassten nun zwei Versicherungsmakler aus dem Berliner Umkreis, den unrechtmäßigen Vermittlungstätigkeiten der Tiernahrungskette “Fressnapf” Einhalt zu gebieten. Diese verkaufte über ihren Online-Shop Haftpflicht- und Krankenversicherungen für Haustiere.

Mit Unterstützung der Berliner GPC Law Rechtanwaltsgesellschaft mbH konnten die beiden Versicherungsmakler eine einstweilige Verfügung gegen Fressnapf erwirken. „Es ist unglaublich, dass Unternehmen fast drei Jahre nach Umsetzung der Vermittlerrechtlinie offen Versicherungen ohne Erlaubnis vermitteln können“, so Dietmar Goerz, Rechtsanwalt bei GPC Law.
Eine außergerichtliche Mahnung bewirkte, dass sich Fressnapf als gebundener Versicherungsvertreter ins Vermittlerregister eintragen ließ. Eine Unterlassungserklärung der Firma erfolgte nicht. Das Unternehmen erklärte sich aber dazu bereit, die so genannte Erstinformation auf ihrer Internet-Seite zu veröffentlichen. Den Maklern genügte das allerdings noch nicht. Die Vertreter stellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein entsprechender Beschluss des Landgerichts von Berlin stellt nun die Vermittlung ohne Gewerbeerlaubnis unter Strafe. „Es handelt sich dabei um eine Geldstrafe, die bis zu 250.000 Euro hoch ausfallen kann, das liegt im freien Ermessen des Richters“, erläutert Goerz. Fressnapf wurde verpflichtet die Erstinformation in Textform mitzuteilen. Das Unternehmen muss außerdem sämtliche versicherungsrelevanten Angaben auf dem Impressum seiner Webseite veröffentlichen. Für die Versicherungsbranche sind das sicherlich gute Nachrichten.
Bei Fressnapf dagegen sieht man die Dinge anders. Axel Henschke, Ressortleiter für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, erklärt gegenüber procontra-online: „Seit fast zehn Jahren bieten wir gemeinsam mit der Agila-Versicherung erfolgreich Kranken- und Haftpflichtversicherungen für Heimtiere an. Die Entscheidung des Landgerichts Berlin ist für uns völlig unverständlich.“

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 Eine Antwort zu “Fressnapf in den Fängen der Justiz”
  1. paola sagt:

    War sehr interessant für mich mehr darüber zu erfahren. Danke für diesen Artikel.

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