„Man muss die Dinge beim Namen nennen“
Wilfried E. Simon von der IGVM hat Strafanzeige wegen Verleumdung gegen die Verantwortlichen, unter anderen gegen Niels Nauhauser, des Finanzhai-Videos der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gestellt. Die Strafanzeige wurde zwar abgewiesen, aber für genug Zündstoff ist gesorgt. Ein Doppelinterview.
procontra: Streitigkeiten zwischen Maklerverbänden bzw. der Versicherungswirtschaft und Verbraucherzentralen sind in den vergangenen Wochen ja richtig in Mode gekommen. Ist Ihr Verhältnis wirklich so schlecht, wie die Klagen vermuten lassen?
Niels Nauhauser: Ich denke schon, dass viele unsere Kritik durchaus ernst nehmen. Wir sind ja nicht die Einzigen, die auf Probleme im Finanzmarkt, insbesondere im Bereich der Finanzberatung, hinweisen. Thematisiert werden diese auch vom Verbraucherschutzministerium, dem Bundesministerium für Soziales und Arbeit und von einigen Wissenschaftlern. Auch der Gesetzgeber hat in jüngster Zeit reagiert und einige verbraucherfreundlichere Regelungen im Versicherungsbereich verabschiedet.
Wilfried E. Simon: Es existiert eigentlich kein Verhältnis zwischen Versicherungsmaklern und Verbraucherzentralen, weder ein gutes noch ein schlechtes. Dabei sind es aber nicht die Versicherungsmakler, die Verbraucherschützer beschimpfen und verleumden, sondern umgekehrt. Wer sich in ein solch gefährliches Fahrwasser begibt, der muss sich nicht wundern, wenn ihm ein rauer Wind entgegenbläst. Der Aussage von Ihnen, Herr Nauhauser, ist nicht zuzustimmen, der Begriff Finanzberatung wird von den Verbraucherzentralen ins Feld geführt, aber man differenziert noch nicht einmal zwischen Berater und Vermittler. Das gehört sich überhaupt nicht.
procontra: Wie beurteilen Sie das Ergebnis der mündlichen Verhandlung zwischen Debeka und der Verbraucherzentrale Hamburg bezüglich möglicher Schadensersatzforderungen vom 10. September vor dem Landgericht Berlin?
Nauhauser: An diesen Verhandlungen sind wir nicht beteiligt, daher können wir diese auch nicht kommentieren.
Simon: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat, gestützt auf eine Formalie und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 Grundgesetz, obsiegt, aber dennoch moralisch eine herbe Niederlage erlitten. Betrachtet man den Ampelcheck Anlage und das Finanzhai-Video, so lässt sich ein gefährlicher Trend erkennen. Denn mit ihren Argumentationen legen die betreffenden Verbraucherschützer offen, dass es ihnen nicht um neutrale und objektive Informationen geht, die Verbrauchern auch wirklich nutzen. Sie mutieren damit mehr und mehr zur Vierten Macht im Staat und vor diesem Hintergrund sind ihnen offensichtlich alle Mittel recht.
procontra: Es scheint, dass nun viel Porzellan zerschlagen wurde, dabei sollten doch Verbraucherschutz und Versicherungswirtschaft im Sinne des Kunden zusammenarbeiten.
Nauhauser: Wir sind ein gemeinnütziger Verein und vertreten ausschließlich die Interessen der Verbraucher. Die Versicherungswirtschaft hingegen produziert und vertreibt Produkte bzw. Dienstleistungen. In der Regel sind das Aktiengesellschaften, welche die Interessen ihrer Aktionäre verfolgen. Das schließt eine Zusammenarbeit aus.
Simon: Grundsätzlich steht einer solchen Zusammenarbeit aus der Sicht der Versicherungsmakler nichts im Wege. Bisher jedoch hört man von allen Seiten, dass Verbraucherzentralen einen solchen Schulterschluss nicht wünschen und daher auch in der Regel ablehnen. Dabei sind Versicherungsmakler und Versicherungsmaklerinnen der beste Verbraucherschutz in allen Versicherungsangelegenheiten. Denn sie sind schließlich seit dem 22. Mai 2007 auch gesetzlich verpflichtet, die Interessen der Kunden wahrzunehmen und dabei die Wünsche und Ziele eines jeden Einzelnen individuell zu berücksichtigen. Zudem bedienen sich einige Versicherungsmakler beispielsweise eigener Deckungskonzepte, die sehr leistungsstark und prämiengünstig sind. Diese Produkte kennen Verbraucherschützer nicht mal, geschweige denn, dass sie Zugang dazu hätten.
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3 Antworten zu “„Man muss die Dinge beim Namen nennen“”
1.10.2009 um 22:19
Herr Nauhauser hat sich den Makler ausgesucht, um ihn öffentlich nieder zu machen. Das perverse dabei ist doch, dass die Verbraucherzentralen selbst vermittelnd tätig werden und: Verbraucherzentralen benötigen “keine Erlaubnis und keine Registrierung als Versicherungsberater im Sinne des § 34 e Gewerbeordnung” (siehe INterview)!!! UNd wir als Profis werden mit der Aussage “Es stellt sich die Frage, ob diejenigen, die eine gesetzliche Erlaubnis für die Finanzberatung in den Händen halten, automatisch ausreichend qualifiziert sind. Wir haben Zweifel” abgestempelt. DIe Kieler Verbraucherzentrale erstellt noch nicht mal ein Beratungsprotokoll. So ein Anfängerfehler ist mir noch nicht passiert. Wer ist hier der unseriöse Finanzhai???
1.10.2009 um 21:05
Ich finde den Beitrag von der Verbraucherzentrale in Person von Herrn Nauhauser zwar etwas überspitzt, aber im Grunde hat er doch recht. Der Macht des Geldes bzw. der Provision kann sich niemand entziehen. Bei dem einen ist es bewusst, beim Rest läuft das unterbewusst ab.
1.10.2009 um 17:56
Eine riesen Frechheit, was sich die Verbraucherschutzzentralen, allen voran der Herr Nauhauser, da leisten. Er spielt sich auf wie der Retter des kleinen Anlegers vor den Finanzhaien (die schließlich täglich um die Alters-Vorsorge! ihrer Kunden kämpfen). Ich kann mit Fug und Recht behaupten, dass ich meine Kunden nicht betrüge. Es ist ein Unding, dass die Strafanzeige abgewiesen wurde. Darf ich auch ein Video ins Netz stellen und Herrn Nauhaser unterstellen, dass er die Verbraucher betrügt????