Lasst den Vergleich beginnen!

 

Vermittler, die die Seite wechseln wollen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie fortan mit ihren Bestandsprovisionen nicht mehr planen können, denn diese sind auf der anderen Seite tabu. Mitunter ein hohes Risiko, wenn man seinen Bestand über die Jahre entsprechend ausgebaut hat. Doch Gramer ging dieses Risiko ein. Er war 20 Jahre als Makler tätig, sämtliche Bestandsprovisionen sind nun weg. Dafür schließt der Certified Financial Planner (CFP) mit seinen Kunden nun Betreuungsverträge ab, um ein Festeinkommen zu generieren. Der Berater kassiert dabei vom Kunden einen prozentualen Satz vom betreuten Vermögen. Gramer nennt mögliche Richtsätze: Bei einem Vermögen unter 100.000 Euro werden 1,5 Prozent, über 100.000 Euro 1,25 und bei einer Million Euro an betreutem Vermögen 0,7 Prozent jährlich fällig. Das bedeutet, dass ein Millionenkunde für ein Monatseinkommen von etwa 580 Euro sorgen würde. Wie viele Kunden der durchschnittliche Berater davon wirklich betreut, sei mal dahingestellt. Doch Betreuungsverträge stehen auf der Honorarseite für das, was die Bestandsprovisionen für Vermittler bedeuten, nämlich ein planbares Einkommen.

0509_titel_5Produkte. Ein Punkt, den sowohl freie Makler als auch die Honorarberater selbst an ihrem Modell bemängeln, ist die überschaubare Produktpalette. Während der freie Versicherungsmakler seinen Kunden – rein theoretisch – den gesamten Markt anbieten kann, ist der Honorarberater auf das Angebot von Nettotarifen angewiesen. Bei reinen Nettotarifen werden sämtliche Provisionen herausgerechnet. Jene darf ein Honorarberater dann empfehlen. Doch die Angebote der Assekuranzen sind sehr überschaubar. „Im Leben- sowie im Sachversicherungsbereich stehen unseren Mitgliedern mittlerweile je 25 Nettotarife zur Verfügung“, meint Rauch, in dessen Augen es nicht reicht, nur die Abschlussprovision aus den Tarifen zu rechnen. „Nach unserem Anspruch darf ein Nettotarif zudem keinerlei Bestandsprovisionen enthalten und im Fondspolicenbereich müssen sämtliche Kick-backs dem Kunden zugeschrieben werden“, so der VDH-Chef. Auskunft darüber, mit welchen Versicherern sein Verbund bereits kooperiert, wollte Rauch nicht geben. Er fürchtet, dass seine aufwendige Arbeit bei der Entwicklung von Nettotarifen von anderen Marktteilnehmern preiswert abgestaubt wird, die bei den Anbietern dann selbst diese Tarife nachfragen.

Zum anderen liegt es aber auch nahe, dass die Versicherer selbst nur wenig Interesse daran haben, verfügbare Nettotarife an die große Glocke zu hängen. Damit würden sie der starken Absatzförderung – vor allem über den riesigen Vertriebskanal ihrer Ausschließlichkeiten – entgegensteuern. Solange die Nettoangebote noch so übersichtlich bleiben, nutzt die Honorarbranche noch eine Hintertür: „Sollte im Gespräch herauskommen, dass zu den Bedürfnissen des Kunden kein Honorartarif passt oder existiert, kann auch ein Provisionstarif angeboten werden. Allerdings müssen dann alle Vergütungen offengelegt werden und der Berater darf für diese Beratung auch kein Honorar mehr verlangen“, erklärt Rauch. Doch in diesem Fall bewegt sich der Berater in einer Grauzone. „Eigentlich darf sich nur der wirklich Honorarberater nennen, der erstens nur Nettotarife anbietet und wenn dann in absoluten Ausnahmefällen doch ein Provisionstarif zum Zuge kommt, muss die Provision an den Kunden weiterleitet werden“, sagt Dietmar Vogelsang, Betreiber von berater-lotse.de.

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  6 Antworten zu “Lasst den Vergleich beginnen!”
  1. Dieter Rüping sagt:

    Ein weiterer Aspekt ist zu berücksichtigen, nämlich die Bindung vieler Honorarberater an “Exklusiv-Tarife” ihres Verbandes, die eben nur bei Beratern des Verbandes XY erhältlich sind. Dies erschwert die Transparenz und Verfügbarkeit von Nettotarifen zusätzlich und eine Übersicht und Vergleichbarkeit für den Kunden ist nicht gegeben.
    Wer übrigens nachrechnet, wird feststellen, daß es z. B. im RV/FRV-Bereich sogar Prov.-Tarife auf dem Markt gibt, die vergleichbare Honorar-Tarife – ohne Berücksichtigung der Anlageverluste durch den Honorarbetrag – in der progn. Ablaufleistung schlagen!

  2. Matthias Böhmelt aus Kassel sagt:

    Das Thema ist wie immer ein Streit der Systeme und geprägt von Deutschem Idealismus, der schon in der Philosophie und Weltpolitik für viel Wind, aber eben auch für Unfrieden gesorgt hat. Zeigte doch schon der Kant’sche Ansatz des kategorischen Imperativ die Richtschnur des ethisch verantwortlichen Handelns, was die Grundlage der freien demokratischen Staaten geworden ist. Für Unfrieden sorgt der Idealismus trotzdem, weil er eben ein Ideal setzt, das Ideal bleiben muss. Übertragen auf die Finanzbranche und das Wohl des Kunden heißt das: WER LIEFERT DIE BESTE UND ERFOLGREICHSTE BERATUNG! – Wie sollte sie aussehen, wenn nicht individuell auf die Befürfnisse des Kunden zugeschnitten mit dem Zugriff eines unabhängigen Maklers und Finanzplaners auf möglichst den gesamten Markt. Ist da wirklich noch die Frage der Bezahlung wichtig? Wer garantiert mir, dass ich von einem Honorarberater die beste Beratung bekomme? Hier kommt der REALISMUS ins Leben, der dem Idealismus folgte: Wer von einem selbständigen unabhängigen Berater betreut wird, kann – Gesetz der freien Wirtschaft – auf gute Beratung stoßen, wo Geschäftspartner ehrlich und fair miteinander umgehen, um langfristig und nachhaltig miteinander zu arbeiten; d.h. aber nicht, dass es wie überall auch schwarze Schafe gibt und da ist es egal, ob Hon.-Berater oder Prov.-Berater nicht auch falsche oder fahrlässige Beratung stattfindet. Ich rate in dem Fall immer: PRÜFET ALLES UND BEHALTET DER STADT BESTES! Man kann sich ja mehrere Berater anschauen und dann entscheiden, wer am besten zu einem passt; schließlich will man im Normalfall auch bei Problemen und Schadensfällen gut betreut werden, d.h. eine gute ganzheitliche Finanzplanung umfasst das ganze Leben in allen Lebensphasen und da möchte den Berater am Markt, der mir die größten Möglichkeiten bietet, ausgereifte und überprüfte Konzepte und einen Ansprechpartner, der mir auch nach dem Verkauf zur Seite steht!

  3. Dietmar Vogelsang sagt:

    Die Berichterstattung zeigt relativ gut und recht breit die Pro und Contra-Positionen. Zwar stimme ich nicht in allen Punkten mit den Pro- und auch nicht mit den Contra-Argumenten überein (bzw. sind auch einige Argumente falsch und einige Angaben könnte man wohl durchaus bezweifeln) aber insgesamt erhält man einen guten Überblick.
    Übrigens sehe ich ein Hauptproblem in der vorliegend eher versicherungsseitigen Auseinandersetzung in dem auch im Bericht – wenn auch nur kurz – aufgegriffenen Aspekt, dass es den Honorarberater für Versicherungen längst gibt.
    Die Herrschaften „Honorarberater“, welche sich also für die Abdeckung zu diesem Segment stark machen, brauchen nicht weiter zu suchen. Der registrierte/ zugelassene Versicherungsberater kann und darf das alles, allerdings darf er keine Provisionen annehmen. Und hier liegt die Krux. Viele „Honorar-/Provisionsberater“ wollen sich kein Geschäft entgehen lassen und wollen heute auf dieser und morgen auf jener Hochzeit mittanzen. Heute mit diesem und morgen mit jenem Kleid.

    Übrigens ist das Zitat zu meiner Person nicht ganz zutreffend. Zwar erzählen das andere Marktteilnehmer aber damit wird es nicht richtiger. Es ist keinesfalls irgendwie zu begründen, weshalb ein Honorarberater nur nettoisierte Tarife berücksichtigen/ anbieten können soll (siehe auch Ihre Tabelle). Sicherlich gibt es bei den vielen Tarifen und Gesellschaften auch verprovisionierte oder seitens Direktversicherern angebotene Lösungen, welche vielleicht sogar besser oder passender für einen Kunden und dessen Bedürfnisse sein können.
    Hier müssen Honorarberater und Kunde notfalls akzeptieren, dass eben die Lösung schlicht und ergreifend besser ist und dies, obwohl man keine Provision (für den Honorarberater) ausgezahlt oder erstattet (für den Kunden) bekommt. Dann verbleibt die Provision eben bei dieser Gesellschaft und dennoch ist es die bessere Lösung/Offerte für den Kunden. Weshalb soll Honorarberatung sich also hinsichtlich solcher Aspekte unnötig kastrieren?

    Ich war selbst seit 1988 als „Honorarberater(-Exot)“ tätig und habe bereits 1990 diese Lösung erkannt und umgesetzt. Je öfter man nämlich heute dieses und morgen jenes Mäntelchen anzieht, desto geringer ist die Chance, dass einem Kunden der wesentliche Unterschied zwischen Honorarberatung und Vermittlungsberatung bewusst werden kann. Damit setzt die Honorarberatung schon gleich das wesentliche und sehr wichtige Transparenzprinzip aufs Spiel. Ansonsten bin ich im Übrigen auch der Meinung, dass beide Systematiken Ihre Daseinsberechtigung haben dürfen, ohne sich deswegen gegenseitig zu verdammen oder die eigene Seite zu glorifizieren. Wenn übrigens Honorarberatung nach VDH GmbH tatsächlich bereits jetzt einen Anteil von 1,5% des Finanzdienstleistermarktes hätte, dann würde mich das durchaus sehr wundern.

    Mit großem Interesse verfolge ich somit weiterhin die Entwicklungen hinsichtlich Pro und Contra provisionsbasierte versus honorarbasierte Beratung und lasse mich überraschen, was der Markt und staatliche Stellen hieraus machen. Glückauf allen Beteiligten.

  4. Robert Krüger-Kassissa sagt:

    In der Druckausgabe der procontra (Ausgabe 05/09) ist der Redaktion bei der Nennung der Zitatperson folgender Aussage: „Für eine einfache Hausratversicherung wird wohl kein Versicherungskunde bereit sein ein Honorar zu zahlen, das nur unwesentlich niedriger ist als die Prämie selbst“, leider ein Fehler unterlaufen. Dieses Zitat stammt von Michael H. Heinz vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und nicht von Stefan Albers. Wir bitten dieses Versehen zu entschuldigen.

    Ihre Redaktion

  5. Norbert Krawczynski sagt:

    Honorarberatung ist nicht die Lösung der Konfliktlosen Beratung. Hier werden die Berater nur der Umsatzsteuerpflicht unterworfen und vor evtl. Beraterhaftung geschützt. Dem potentiellem normalen Kunden entsteht kein effektiver Vorteil.
    Die im Betrag der Befürworter beschriebenen Beispiele sind Augenwischerei und nicht Korrekt. Bei der beschriebenen FRV wird ein Vorteil des Nettotarifes von ca. 700 Euro gegenüber dem Courtagemodell ausgewiesen, welcher nicht nicht wiederlegt werden soll, jedoch zahlt der Kunde die Kosten beim Provisionsmodell mit seinen monatlichen Beitragsraten und nicht auf einen Schlag. Also kann bei einem Vergleich beider Systeme nur die Ablaufleistung ein Maßstab für eine Kundenvorteilsbewertung sein.
    In dem Beispiel der Kfz Versicherung ist der Vergleich noch gravierender, da ein ordentlicher Berater den Kunden ohnehin zu einem Direktanbieter schickt,im Schadensfall trotzdem seinem Kunden hilft und sich nicht die beschriebene Kostenersparnis als Beratungshonorar einstreicht, die dann ebenfalls keinen Vorteil für den Kunden bringt. Und wer hat den mal über die Stunden nachgedacht, die ein Berater verbringt um ein Beratungskonzept für den Kunden vor zubereiten ohne dass der Kunde dabei ist und dem Kunden nur schwerlich nachzuweisen sind. Oder die Kosten der evtl. An und Abfahrt in dessen Wohnung. Welche Kosten entstehen dem Kunden, wenn er den Empfehlungen eines ersten Beraters nicht folgen kann und sich einen zweiten und dritten Rat einholen möchte? Beim Provisionsmodell fließt erst Geld, und dann meist in Raten, wenn ein Vertrag geschlossen wurde.

  6. Michael Harneck sagt:

    Länder wie GB oder die Niederlande machen es vor – sie wenden sich vom Provisionsmodell ab. Warum geht das in Deutschland nicht mit dieser Konsequenz? Honorarberatung ist der richtige Weg, um dem Kunden eine Beratung ohne Interessenskonflikte zu bieten.

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