Schöngerechnet
Die Versicherungsbranche vertritt nach wie vor die Ansicht, dass die Art einer Versicherung über die Lebensdauer mitbestimmt. Vorsicht also, in der Theorie kostet der falsche Vertrag 20 Lebensjahre! Forscher und Wissenschaftler rätseln noch immer, was alles die menschliche Lebenserwartung beeinflusst. Bislang ist man sich unter anderem über den Einfluss des sozialen und beruflichen Umfelds sowie des medizinisches Fortschritts einig.
Selbst ein hoher Bildungsgrad verlängert das Leben. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft entscheidet aber auch die Art der Versicherungsverträge mit darüber, wann das Lebensende naht. So ist mit dem Abschluss einer Rentenversicherung eine höhere Lebenserwartung verbunden als mit einer Risikolebensversicherung.
Gleich und doch nicht gleich. Ein Beispiel: Kai und Uwe sind Zwillinge und 35 Jahre alt. Kai möchte eine private Rentenversicherung abschließen. Der Versicherer kalkuliert beim Abschluss dieses Vertrags Kais Lebenserwartung auf 93 Jahre. Uwe interessiert sich hingegen für eine Risikolebensversicherung. Im Gegensatz zu seinem eineiigen Bruder wird er aus Sicht des Versicherers aber nur 73 Jahre alt. Bei der Geburt trennten die beiden nur zwei Minuten, beim Versicherer nun 20 Jahre. Beide Altersannahmen weichen vom Mittel des Statistischen Bundesamtes, nach dem Kai und Uwe etwa 82 Jahre alt würden, deutlich ab. Zum Nachteil der Kunden. Denn die lebenslange Rente ist auf ein Endalter kalkuliert, das die meisten Deutschen gar nicht erreichen werden. Beim Todesfallschutz, wie bei der Risikolebensversicherung, kommt das geringer kalkulierte Sterbealter ebenfalls nur dem Versicherer zu Gute. Der prognostizierte Leistungsfall rückt wesentlich näher, was der Kunde mit höheren Beiträgen bezahlt. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verteidigt diese Rechnungen: „Es ist empirisch erwiesen, dass Menschen, die eine private Rentenversicherung abschließen, tatsächlich älter werden als der Bevölkerungsschnitt. Ebenso ist nachgewiesen, dass derjenige, der den eigenen Todesfall absichert, häufig auch ein höheres Sterberisiko hat.“ Nicht nur Verbraucherschützer halten diese Einschätzung für veraltet, da sie aus einer Zeit stammt, als die private Rentenvorsorge noch kein Massenprodukt war und in der Tat vornehmlich von Menschen mit höheren Einkommen und somit einer höheren Lebenserwartung abgeschlossen wurde.
Geringverdiener benachteiligt. Was jene Kritiker veraltet nennen, ist für die Versicherer die Berücksichtigung des Langlebigkeitsrisikos. „Die Kalkulation der Versicherungsverträge basiert auf dem Vorsichtsprinzip. Damit die Erfüllung der Verträge dauerhaft gewährleistet werden kann, muss ein Sicherheitszuschlag mit eingerechnet werden“, erklärt Dorothee Hoffmeier von der Debeka. Das bestätigt auch Versicherungsaktuar Peter Schramm, doch ist ihm der Zuschlag von bis zu elf Jahren, sprich die Abweichung vom Bundesmittel, deutlich zu hoch: „Hauptsächlich die Besserverdienenden mit höheren Renten dienten als Kalkulationsgrundlage. Nun werden aber etwa Riester-Rentenverträge überwiegend den Geringverdienern, die nachweislich eine geringere Lebenserwartung haben, nahegelegt. Da dies in der Kalkulation aber nicht annähernd berücksichtigt wird, weicht das kalkulierte Endalter hier noch stärker vom realistischen ab.“ Die monatlichen Renten könnten also wesentlich höher ausfallen, wenn realistischer kalkuliert würde. So kommen die Versicherten erst in den vollen Genuss ihrer Überschüsse, wenn sie ein Alter erreicht haben, das deutlich über dem Bundesschnitt liegt. Die Versicherer und auch der GDV halten dem entgegen: „Die gesetzlichen Vorschriften sehen vor, dass mindestens 75 Prozent der Risikoüberschüsse an die Versicherten zurückfließen.“ Und da diese Überschüsse für eine Erhöhung der gezahlten Renten verwendet werden, erhält der Versicherte im Endeffekt eine Rentenzahlung, die der tatsächlichen Sterblichkeitsentwicklung nahekommt. Klingt fair: Der Versicherer gewährleistet die lebenslange Rentenzahlung durch konservative Annahmen. Kommt es doch anders, schüttet er einen Großteil an die Kunden wieder aus. Doch ganz so fair ist es nicht. „In der sogenannten Mindestzuführungsverordnung ist gar nicht geregelt, dass bestimmte Kunden wirklich ihre eigenen Überschüsse erhalten, da alles zunächst in einen Topf kommt. Aus diesem gibt es keine Verpflichtung zu einer verursachungsgerechten Verteilung, sondern nur zu einer verursachungsorientierten, was erhebliche Spielräume auch für Quersubventionierungen zulässt“, erklärt Schramm.
Vorgaben von der DAV. Grundlage für die Berechnungen von Renten-Versicherungsverträgen ist die Sterbetafel DAV04R der Deutschen Aktuarvereinigung. Die Versicherungs- und Finanzmathematiker berechnen und bewerten finanzielle Unsicherheiten unter anderem im Versicherungsbereich. So auch die Sterbetafeln, auf die sich die Versicherer beziehen. Zwar wird den Unternehmen freigestellt, eigene Erfahrungen und Besonderheiten ihrer Zielkunden zu berücksichtigen, doch dies geschieht so gut wie nie, weiß Schramm. Weiter weist er auf einen möglichen Interessenkonflikt innerhalb der DAV hin: „Die Gremien der DAV bestehen großteils aus Vertretern der Versicherungswirtschaft. Die Kalkulationen werden daher immer auch pro Versicherer sein – für noch mehr Vorsichtsmargen findet ein Aktuar leicht eine Begründung.“ Solange also die Versicherer sich einig sind und niemand mittels realistischeren eigenen Berechnungen das Nest beschmutzt, werden Kai und Uwe auf den Sterbetafeln der Rentenversicherungen wahrscheinlich bald 100 Jahre alt werden.
