„Die Nachteile für Fondssparer sind nicht akzeptabel“
procontra: Ärgernis Abgeltungsteuer: Kommen noch Änderungen oder ist hier das letzte Wort gesprochen?
Andreas Fink: Das Steueränderungsgesetz 2009 bietet die Gelegenheit, die Wirkungen der Abgeltungsteuer auf das langfristige Sparen zu mildern und damit ein motivierendes Signal für die Altersvorsorge zu setzen. Für unsere Vorschläge erhalten wir auch von neutralen Wissenschaftlern und von Verbraucherschützern wachsende Unterstützung.
procontra: Wurden die Verbesserungsvorschläge des BVI, wie Steuerentlastung bei langer Haltezeit und Bestandschutz für bereits abgeschlossene Sparverträge, berücksichtigt?
Fink: Das parlamentarische Verfahren ist in vollem Gange, und die Bundestagsabgeordneten haben bis Ende November die Möglichkeit entsprechende Änderungen einzubringen. Zur Motivation langfristig orientierter Vorsorgesparer haben wir vorgeschlagen, Wertzuwächse genauso wie Lebensversicherungen zu behandeln und bei einer Spardauer von mindestens zwölf Jahren und einem Mindestalter der Sparer von 60 Jahren einheitlich zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu besteuern.
procontra: Der Staat fordert die private Vorsorge, jetzt wird sie auch bei langer Haltezeit versteuert. Ist die Vereinfachung der Besteuerung nicht zum Nachteil des kleinen Fondssparers?
Fink: Wenn die Abgeltungsteuer gerade Fondssparer mit geringerem und durchschnittlichem Einkommen benachteiligt, ist dies nicht akzeptabel. Ein Steuerzahler mit einem Einkommensteuersatz von 25 Prozent zahlt künftig für 1.000 Euro Wertsteigerung seiner Altersvorsorge 250 Euro Abgeltungsteuer, wenn er mit Investmentfonds für das Alter vorgesorgt hat. Würden die für langfristiges Versicherungssparen geltenden Regelungen angewendet, beträgt die Steuer auf 1.000 Euro dagegen nur die Hälfte, nämlich 125 Euro.
procontra: … aber die Hälfteregelung würde auch für die Besserverdienenden gelten?
Fink: Die von uns vorgeschlagene Besteuerung der Wertzuwächse mit der Hälfte des persönlichen Steuersatzes würde Durchschnittsverdiener aber deutlich stärker entlasten als Besserverdienende. Je 1.000 Euro Bemessungsgrundlage wird der Durchschnittsverdiener mit einem Steuersatz von 25 Prozent um 125 Euro entlastet, während der Spitzenverdiener bei einem Steuersatz von 45 Prozent um 25 Euro entlastet wird.
