Alles viertel so schlimm

 

0508_alles_viertel_so_schlimmVon wegen Apokalypse Abgeltungsteuer. Wer einen kühlen Kopf bewahrt und den Durchblick hat, sieht dem Jahr 2009 gelassen entgegen.

Der Kampf um die Gelder deutscher Anleger befindet sich in vollem Gange. Keine Werbeunterbrechung ohne Herrn Kaiser, keine Bank-Filiale ohne entsprechende Werbeprospekte. Sogar bei Fußballspielen weisen Bandenanzeigen darauf hin: Die Abgeltungsteuer steht vor der Tür. Und der Anleger müsse dringend reagieren. Denn ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen und Kursgewinnen, die über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro liegen, ein einheitlicher Steuersatz – frei nach dem Motto „25 Prozent auf alles“. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. In der Einkommensteuererklärung sind diese Erträge nicht mehr anzugeben. Die Steuer wird direkt von der Bank eingezogen. Nur: Die Deutschen können mit der Steuer nichts anfangen. Alle Werbekampagnen der Wirtschaft, alle Schreckensnachrichten der Medien haben wenig geholfen. Denn die Ergebnisse verschiedener Umfragen, etwa von der Deutschen Bank oder von JP Morgan, zeichnen ein ähnliches Bild: Jeder vierte Deutsche hat keine Ahnung, was auf ihn zukommt, oder fühlt sich nicht ausreichend informiert. Multi-Asset-Fonds, Dachfonds, Lebensversicherungen, geschlossene Fonds – alle versprechen irgendwie das Allheil-Medikament gegen die Abgeltungsteuer zu sein. Da fällt der Überblick schwer. Dabei wäre alles weniger schlimm, wenn man gerade diesen behielte. Die folgenden Seiten dienen der Beruhigung und nicht der Beunruhigung. Denn es bedarf nur weniger Minuten des Lesens, um sich den Überblick zu verschaffen, der vielen verunsicherten Anlegern bislang verwehrt blieb.

Bausparen Das Halbeinkünfteverfahren gilt nicht für Bausparverträge. Die erzielten Zinsen sind nach altem Recht voll mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Ab Januar 2009 sind die Zinsen weiterhin voll steuerpflichtig, sofern der persönliche Sparerpauschbetrag von 801 Euro ausgeschöpft ist. Die 25 Prozent der Abgeltungsteuer treten dann an die Stelle des persönlichen Einkommensteuersatzes. Empfehlung: Durch die niedrige Guthabenverzinsung von Bausparverträgen von derzeit oft nur 1 Prozent, die Abschlussgebühren und die Inflation (aktuell ca. 3,2 Prozent) fällt die reale Wertentwicklung von Bausparverträgen meist negativ aus. Ein mitunter hoher Preis für den späteren Vorteil eines niedrigen Darlehenszinses.

0508_alles_viertel_so_schlimm_01Dachfonds Auch für die Anteile aus Dachfonds kann bei einem Erwerb bis zum Jahresende ein Bestandsschutz und somit die bekannte steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen gesichert werden. Ihr Vorteil: Ein Dachfonds investiert in einzelne Zielfonds. Die Umschichtungen in diesen Zielfonds lösen die Steuer nicht aus. Somit kann das Fondsmanagement steuerneutral auf Marktveränderungen reagieren. Die Erträge aus der letztlichen Veräußerung des eigentlichen Dachfonds sind für den Anleger ebenso steuerpflichtig wie bei jedem anderen Fonds. Empfehlung: Ein Dachfonds mit verschiedenen Zielfonds und Anlageschwerpunkten diversifiziert das Depot. Marktschwankungen können im Fonds selbst ausgeglichen werden – ohne die steuerschädliche Umschichtung einzelner Fonds.

Geschlossene Immobilienfonds Grundsätzlich ist die Abgeltungsteuer auf geschlossene Immobilienfonds nicht anzuwenden, es bleibt daher alles beim Alten: Laufende Erträge werden den Anlegern anteilig zugerechnet. Die Versteuerung richtet sich so­ dann nach dem persönlichen Steuersatz. Ver­äußerungsgewinne sind nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Empfehlung: Die negativen Auswirkungen der Abgeltungsteuer, insbesondere die Versteuerung von Veräußerungsgewinnen, machen sich nicht bemerkbar. Da geschlossene Immobilienfonds regelmäßig länger als zehn Jahre laufen, bleiben Veräußerungsgewinne steuerfrei.

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