Schicksalsschlag

 

Von wegen Einzelschicksal: Über eine Million Deutsche verlieren ihren Beruf aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung. Der finanzielle Ruin folgt – doch das muss nicht sein. Kurt Heuser ist Maurer. Vor sieben Jahren hat er seine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt. Vor sieben Monaten begannen die Schmerzen in Rücken und Knien. Statt zur Untersuchung ging er noch wochenlang zur Arbeit.

Dann beendete der Arzt seine Karrierepläne: irreparabler Knorpelschaden im Knie und Bandscheibenvorfall. Für Kurt ein Schock. Der Traum von dem Beruf, den schon sein Vater ausübte, war geplatzt – die körperliche Belastung zu groß. Durch die Diagnose drohen ihm und seiner Familie vor allem finanzielle Probleme, denn er hat keine Versicherung, die den Wegfall seines Einkommens kompensieren könnte. „Hätte ich doch besser eine BU abgeschlossen. Aber bei so hohen Beiträgen spekuliert man dann doch darauf, dass einem nichts passiert“, ärgert sich Kurt. Sein Schicksal ist ganz und gar kein Einzelfall: Mittlerweile scheidet beinahe jeder fünfte Bundesbürger aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Psychische Probleme und Verletzungen des Muskel-Skelett-Systems wie bei Maurermeister Kurt sind die beiden häufigsten Gründe dafür. Wer nicht vorgesorgt hat, muss nicht nur den körperlichen, sondern auch den finanziellen Schmerz verkraften. Was bleibt ist die staatliche Hilfe in Form der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Doch die lässt Kurt recht allein vor seinem Sorgenberg zurück: Sogar bei voller Erwerbsminderung zahlt der Staat nur maximal 34 Prozent des Bruttoeinkommens. Private Vorsorge ist demnach existenziell, um nicht vor dem Nichts zu stehen.

Schicksalsschlag 1/1Grundfähigkeiten absichern. Seit Anfang der 90er-Jahre ist die Grundfähigkeitsversicherung am deutschen Markt vertreten. Sie ist eine Alternative für diejenigen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Sie sichert zwar nicht die Fähigkeit ab, den gewählten Beruf weiterhin ausüben zu können – dafür aber bestimmte grundlegende Fähigkeiten wie das Sehen, Hören, Gehen oder Stehen. Dabei ist es nicht von Belang, ob diese Grundfähigkeiten aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall verloren gehen. Gerade für handwerklich Tätige ist die Grundfähigkeitsversicherung dadurch eine gute Alternative zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Solche Grundfähigkeitsversicherungen können über unterschiedliche Gesellschaften als Haupt- oder Zusatzversicherung abgeschlossen werden, beispielsweise bei Canada Life, Münchner Verein, Nürnberger oder WWK. Zur Klärung der Leistung dienen zwei klar definierte Fähigkeitenkataloge. „Die Feststellung des Leistungsfalls ist nicht an die oft schwierige Frage gebunden, ob der Betroffene imstande ist, seinen Beruf weiter auszuüben“, erklärt Oliver Paetow, Vertriebsleiter Key Account von Canada Life. Die Leistung erfolgt, sobald ein ärztliches Attest bescheinigt, dass die Person zwölf Monate lang nicht fähig ist, eine Aktivität aus Katalog A oder drei Aktivitäten aus Katalog B auszuüben. „Aufgrund der klaren Produktstruktur und der eindeutigen Beurteilungskriterien im Leistungsfall ermöglicht die Grundfähigkeitsversicherung einer breiten Kundenschicht kostengünstigen, grundlegenden Risikoschutz – als transparente Alternative zu Berufsunfähigkeitsversicherungen“, erläutert Paetow weiter. Im Fall des Maurermeisters hätte er zwar keine Leistung nach Fähigkeitenkatalog A erhalten, der Sehen, Sprechen, Sich-Orientieren und Hände-Gebrauchen umfasst. Allerdings hätte die Versicherung aufgrund der fehlenden oder eingeschränkten Fähigkeiten Heben/Tragen, Knien/Bücken und Treppensteigen geleistet.

Was für wen? Die am häufigsten gewählte Form, um die eigene Arbeitskraft abzusichern, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Zwar sind hier die Beiträge am höchsten, sie schützt aber auch in entsprechendem Umfang. Allerdings sollten vor einem Abschluss auch die Möglichkeit der Dread-Disease- und der Grundfähigkeitsversicherung nicht völlig unbeachtet bleiben. Die Grundfähigkeitsversicherung bildet nicht nur für Personen, die in eine Risiko-Berufsgruppe eingestuft werden, eine Alternative zur BU. Auch Kinder ab dem sechsten Lebensjahr können versichert werden, ebenso wie Personen, die über kein regelmäßiges Einkommen verfügen und solche, die gesundheitlich oder psychisch vorbelastet sind. Im Fall einer psychischen Vorbelastung wäre die Person von einer BU ausgeschlossen, allerdings könnte sie immer noch eine Dread-Disease- oder Grundfähigkeitsversicherung abschließen. Dennoch: Als gleichwertigen Ersatz sollten sie nicht betrachtet werden. Im Schadenfall schützt die BU in einem ungleich höheren Umfang. Auch Maurermeister Kurt hatte Mitte der 90er-Jahre darüber nachgedacht, eine BU abzuschließen. „Ich hätte aber nie ernsthaft geglaubt, dass ich mal nicht mehr arbeiten könnte – ich war jung und mein Geld hab’ ich lieber mit Freunden in Bars auf den Kopf gehauen“, berichtet er. Jetzt weiß er, dass zumindest heute Alternativen zu Gebote stünden. Denn weniger Schutz ist immer noch besser als gar kein Schutz.

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