„Bereichern an denen, die sich nicht schnell genug anpassen können“

 

procontra: Herr Barth, Sie prognostizieren eine Abmahnwelle, die auf die Vermittler zurollt. Wie viele Berater sind nach Ihren Schätzungen seit der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie von Abmahnungen in Deutschland betroffen?
Ralf W. Barth: Das kann ich so genau nicht sagen, aber wenn ich mich in verschiedenen Foren umsehe, dann bekommt ich doch mit, dass es ganz offensichtlich eine große Menge an Vermittlern gibt, die dubiose E-Mails und anschließend Schreiben von Anwälten erhalten haben.
procontra: Wo liegen die Beweggründe seitens der abmahnenden Parteien?
Barth: Man will sich an denen bereichern, die sich nicht schnell genug an die neue gesetzliche Grundlage anpassen können. Daran sieht man, welchen Charakter diese Abmahnungen haben: Sie sind eher in einer dubioseren Ecke anzusiedeln.
procontra: Was sind die Hauptgründe für Abmahnungen?
Barth: Was wir sehr häufig feststellen müssen ist, dass die Informationsund Dokumentationspflichten zum Teil nicht vollständig erfüllt sind. Da läuft der Berater, sobald ein Wettbewerber oder ein Anwalt Wind davon bekommt, natürlich ins offene Messer. Auch ist vielen nicht klar, welche Angaben im Impressum einer Website genannt werden müssen.
procontra: Denken Sie, dass eine Sensibilisierung der Kunden für die steigende Klagebereitschaft verantwortlich ist?
Barth: Selbstverständlich! In Deutschland besteht seit Jahren eine Vollkasko-Mentalität. An die Solidargemeinschaft denkt niemand mehr. „Irgendjemand werde ich doch in Anspruch nehmen können!“ Wenn dann auch noch so genannte „Feld-, Wald- und Wiesenanwälte“ das Mandat erhalten, wird es bedenklich.
procontra: Sie sagen, dass die Rechtsschutzversicherer Verstöße gegen das unlautere Wettbewerbsgesetz nahezu ausnahmslos von den Versicherungsbedingungen ausgenommen haben. Wie kann sich ein Vermittler dann schützen?
Barth: Ein Versicherungsberater schrieb diesbezüglich: „Liebe Vermittler, wenn ihr da abgemahnt werdet, dann geht doch zur IHK. Die IHK verlangt ja dass ihr rechtlich sauber arbeitet, dann soll die IHK Euch auch unterstützen. Sie sollte Euch erklären, welche Vorgaben nötig sind, um dem entgegenzuwirken.“
procontra: Was kann der Berater im Vorfeld dagegen tun?
Barth: Es wäre hilfreich, wenn sie ihre strategische Aufstellung noch mal überdenken, statt nach Werkzeugen und Musterdokumenten zu suchen, um diese anschließend ungeprüft zu übernehmen und hierdurch neue Haftungsfelder aufzureißen. Und dann suche ich mir die dafür geeigneten Instrumente. Ansonsten steigt die Gefahr, etwas zu übersehen oder nicht optimal abgestimmt zu haben.
procontra: Was heißt das konkret?
Barth: Wer Haftungsbegrenzung betreiben will, soll sich spezialisieren. Er soll sich auf ein oder zwei Geschäftsfelder konzentrieren, bei denen er sich auskennt. Denn wenn sie eine einzige Gesetzesänderung haben, die auf vier verschiedene Bereiche sich auswirkt, wie wollen sie jemals up to date sein? Wie wollen sie ihre ganzen Formulare aktualisiert haben? Sie verwalten sich ja zu Tode! Von daher ist der erste Schritt in meinen Augen zu fragen: Was mache ich? Und ich beschränke mich auf Bereiche, wo ich wirklich fit bin.

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