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Rücknahmefristen

Die Rücknahmefristen kommen bereits bei den offenen Immobilienfonds zum Einsatz: Eine Fondsgesellschaft kann dann auch für offene Wertpapierfonds mit dem Anleger vereinbaren, dass er seine Anteile statt täglich nur noch einmal im Monat zurückgeben kann. Rücknahmefristen sind damit kein temporäres, sondern ein dauerhaftes Instrument, gelten also nicht nur für den Zeitraum einer Finanzkrise. Das beschränkt zwar erst einmal Anleger in ihrer Freiheit, Anteile nach zeitlichem Belieben zu veräußern. Allerdings wäre eine Rückgabe in einer Krise ohnehin selten ratsam: Anleger sollten langfristig denken und Marktkapriolen auch einmal aussitzen.