Medikamente

Hype um Abnehmspritze kommt bei Krankenversicherern an

Der Hype um Medikamente wie Wegovy oder Mounjaro macht sich auch bei den privaten Krankenversicherern bemerkbar. Ob diese jedoch für die Kosten aufkommen, hängt von Tarif und medizinischer Indikation ab.

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13:04 Uhr | 24. April | 2024
Abnehmmedikamente wie Wegovy und Mounjaro erfreuen sich steigender Beliebtheit

Abnehmpräparate wie Wegovy und Mounjaro erleben derzeit einen regelrechten Hype.

| Quelle: aprott

Ein Piks und schon purzeln die Pfunde: Nicht zuletzt dank prominenter Fürsprecher wie Tesla-CEO Elon Musk erleben Abnehmspritzen einen regelrechten Hype. Mittels Medikamenten wie Ozempic, einst ursprünglich für Diabetes-Patienten entwickelt, oder Wegovy verlieren Anwender laut Studien bis zu 15 Prozent Körpergewicht innerhalb von anderthalb Jahren. Längst sind die Mittelchen zu Lifestyle-Medikamenten geworden: Wegovy-Hersteller Novo Nordisik kam zwischenzeitlich mit der Produktion nicht mehr hinterher, in vielen Apotheken war das Medikament ausverkauft.

Eine steigende Nachfrage stellen auch die deutschen Versicherer fest, wie eine procontra-Nachfrage bei mehreren Unternehmen zeigt. Bei der Versicherungskammer Bayern verzeichnet man seit Juli 2023 – damals wurde das Medikament Wegovy des dänischen Konzerns Novo Nordisk in Deutschland zugelassen – einen spürbaren Anstieg der Anfragen auf Kostenerstattung. Erreichten damals knapp 20 Anfragen pro Monat den Versicherer, waren es im Februar dieses Jahres rund 90 Erstanfragen im Bezug auf Wegovy oder Mounjaro, dem Konkurrenzprodukt des amerikanischen Pharmakonzerns Eily Lilly.

Deutlicher Aufwärtstrend

Eine eindeutige Entwicklung verzeichnen auch die Debeka und die Hallesche Versicherung. Die Hallesche spricht von einem seit Sommer 2023 feststellbaren „deutlichen Auswärtstrend von Einreichungen von Rezepten sowie Anfragen zur Kostenübernahme“. Konkrete Zahlen kann allerdings keiner der Versicherer nennen, eine gesonderte Statistik wird hier nicht geführt.

Versicherungsnehmer, die auf eine von der Krankenversicherung finanzierte Abnehmhilfe hoffen, dürften jedoch häufig enttäuscht werden. „Gemäß unseren Tarifbedingungen sind Entfettungsmittel vom Versicherungsschutz explizit ausgeschlossen“, teilt eine Debeka-Sprecherin mit. Damit fällt eine Kostenerstattung für das Medikament Wegovy, das ausschließlich zum Gewichtsmanagement zugelassen ist, aus.

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Anders verhält es sich – unter Umständen – beim Konkurrenzprodukt Mounjaro. Dieses ist nicht nur zum Gewichtsmanagement, sondern auch zur Therapie von Typ-2-Diabetes melitus zugelassen. Hier kommt es drauf an, für welche Therapie die Verordnung erfolgt. Ist es ausschließlich zum Gewichtsmanagement verordnet, fällt es ebenfalls unter den Leistungsausschluss. „Zur Therapie des Typ-2-Diabetes kann eine tarifliche Kostenübernahme geprüft werden“, heißt es von der Debeka.

Auch bei der Versicherungskammer wird eine Erstattung zur reinen Gewichtsreduzierung ausgeschlossen. Zwar könne im Einzelfall eine außertarifliche Leistung erfolgen. „Dies ist jedoch nur in sehr wenigen Fällen der Fall“, teilt eine Unternehmenssprecherin mit. 

Die Hallesche verweist ebenfalls darauf, dass in vielen Tarifen Leistungen für Abmagerungspräparate ausdrücklich ausgeschlossen sind. Allerdings hat der zur Alten-Leipziger-Gruppe gehörende Krankenversicherer auch Tarife ohne diesen Leistungsausschluss im Angebot. 

Leistungsansprüche vorab klären

Allerdings begrenze sich bei diesen die Leistung nach Art und Umfang von Medikamenten generell auf das medizinisch notwendige Maß, teilt eine Unternehmenssprecherin mit. „Gerade bei Präparaten, die zur Gruppe der Lifestyle-Arzneimittel gehören, ergibt sich eine Indikation nur im begrenzten Rahmen, bezogen auf medizinische Einfälle.“

Absolute Voraussetzung ist hier laut dem Serviceportal des PKV-Verbands ein Body-Mass-Index von über 27 kg/m2 (Übergewicht) bzw. 30 (Adipositas) sowie mindestens eine gewichtsbedingte Begleiterkrankung. Das kann neben Diabetes mellitus Typ 2 auch eine Herz-Kreislauferkrankung, Bluthochdruck oder eine obstruktive Schlafapnoe sein.

Kunden sollten vor dem Medikamentenbezug  auf jeden Fall klären, ob Leistungsansprüche bestehen, empfiehlt deswegen auch die Hallesche-Sprecherin.